Teil-Lockdown ab 02. November 2020 mit Folgen: Gruppenwanderungen nicht mehr zulässig

Ab 02. November 2020 sind keine Gruppenwanderungen mehr zulässig. Diese Tatsache ist aus der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen vom 07.05.2020 in der geänderten Fassung vom 29.10.2020 abzuleiten. In den Auslegungshinweisen zu den ab 02.11.2020 geltenden Regeln ist ausgeführt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens 10 Pesonen gestattet. Diese Formulierung schließt Gruppenwanderungen in Vereinen aus; das Hessische Innenministerium und die Stabsstelle Verwaltungsleitung / Rechtsangelegenheiten des Werra-Meißner-Kreises haben die Interpretation ausdrücklich bestätigt.

Zugleich können generell auch keine Präsenz-Sitzungen bzw. Versammlungen mehr abgehalten werden.

Weitere Einzelheiten sind den Auslegungshinweisen des Hess. Wirtschafts- und Sozialministeriums zu entnehmen - siehe untenstehende PDF-Datei (Auslegungshinweise).

 

Beschluss Bund/Länder vom 25. November 2020 zu Kontaktbeschränkungen

Presseinformation der Hess. Landesregierung vom 26. November 2020 zum Bund-Länderbeschluss vom Vortag

 

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