Deutsches Wanderabzeichen: Sonderregelung für Individualwanderungen

Generell werden nur geführte Wanderungen der Mitgliedsvereine des Verbandes für das Deutsche Wanderabzeichen gewertet. Die Corona-Sonderregelung für das Deutsche Wanderabzeichen aus dem Jahr 2020 wird für das gesamte Jahr 2021 verlängert – dies hat der Vorstand des Deutschen Wanderverbandes im Dezember 2020 beschlossen. Damit können bis zu 20 km im Monat für individuelle Wanderungen (allein oder mit Familie oder im Rahmen der nach den Corona-Kontaktbeschränkungen zulässigen Teilnehmerzahl in der Gruppe) berücksichtigt werden.

Über die individuellen Wanderungen sind Aufzeichnungen zu führen und beim bzw. bei der Wanderwart*in des jeweiligen WTV-Zweigvereins einzureichen. Für die Aufzeichnung sollte das Formblatt des DWV/WTV benutzt werden. Das Formblatt kann auf dieser Webseite unter "Mitgliedschaft/Beitrittserklärung" herunter geladen werden - eine Mitgliedschaft im Werratalverein ist erwünscht aber nicht zwingend.

Hier zur allgemeinen Information rund um das Wandern den Corona-Wegweiser des Deutschen Wanderverbandes anklicken!