Die Hess. Landesregierung ("Corona-Kabinett") hat mit Wirkung vom 25. Juni 2021 weitere Lockerungen bei den coronabedingten Kontaktbeschränkungen beschlossen. Danach sind Treffen "im öffentlichen Raum" und damit auch Gruppenwanderungen bis zu 25 Personen ohne weitere Reglementierung möglich. Ab der 26. teilnehmenden Person gelten allerdings die Vorgaben für Veranstaltungen (im Außenbereich); dies bedeutet in der Praxis, dass dann eine Teilnehmerliste mit den Kontaktdaten geführt und ein geeignetes Abstands- und Hygienekonzept umgesetzt/eingehalten werden muss.
Die örtlichen Werratalvereine richten die Wanderungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung aus. Es wird empfohlen, generell Teilnehmerlisten mit den Kontaktdaten zu führen und die Rahmenbedingungen des Corona-Wegweisers des DWV zu beachten. Die Kontaktdaten können auch digital erfasst werden - beispielsweise über die Luca-App eines Verantwortlichen bzw. des/der Wanderführer*in.
Corona-Wegweiser des Deutschen Wanderverbandes
rohkla-27.06.2011