Mitgliedschaft

Der Werratalverein 1883 e.V. ist die Dachorganisation der örltichen Werratalvereine, die rechtlich selbständig sind (e.V.) und eine eigenständige Vereinsarbeit betreiben - insbesondere nehmen sie operative Aufgaben wie Wanderungen und Wanderreisen warh . Der Werratalverein 1883 e.V. (als Haupt- bzw. Gebietsverein) ist Mitglied beim Deutschen Wanderverband und bei den Landeswanderverbänden Hessen, Thüringen und Niedersachsen.

Der Beitritt als Mitglied im WTV sollte generell in einem örtlichen Werratalverein (Zweigverein bzw. Ortsverein) erfolgen. Seit der Neufassung der Satzung am 16.03.2024 können auch Einzel- bzw. Direktmitglieder dem Werratalverein 1883 e.V. unmittelbar beitreten  Der Beitritt ist schriftlich zu erklären; dies setzt voraus, dass das beitretende Mitglied die Satzung anerkennt und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise für Neumitglieder bestätigt. Auf der Homepage des WTV sind die Datenschutzhinweise für Neumitglieder und eine Beitrittserklärung herunterzuladen.

Die Mitgliedschaft berechtigt, grundsätzlich an den Veranstaltungen und geführten Wanderungen der örtlichen Werratalvereine teilzunehmen.

Wer regelmäßig oder häufiger wandert, kann seine Aktivitäten in einem Wander- und Fitness-Pass dokumentieren lassen; dieser Verbandspass kann bei allen WTV-Zweigvereinen und bei Wanderungen von Vereinen, die dem Deutschen Wanderverband angehören, eingesetzt werden. Der Wander- und Fitness-Pass ist bei den Zweigvereinen oder beim Hauptgeschäftsführer des WTV kostenlos erhältlich. Wird eine Wanderleistung von mindestens 200 km im Kalenderjahr erreicht, beantragt der Hauptgeschäftsführer des WTV (nach Vorlage des Verbandspasses oder nach Meldung durch den Wanderwart des Zweigvereins) beim Deutschen Wanderverband für seine Mitglieder das Deutsche Wanderabzeichen. Einzelheiten zum Deutschen Wanderabzeichen sind unter der Rubrik „Informationen“ nachzulesen.