Mitgliedschaft

Die örtlichen Werratalvereine (WTV-Zweigvereine) sind im Werratalverein 1883 e.V., dem sog. Hauptverein, organisiert; sie sind rechtlich selbständig und nehmen die Vereinsarbeit eigenständig wahr. Der Werratalverein 1883 e.V. (als Haupt- bzw. Gebietsverein) ist Mitglied beim Deutschen Wanderverband und bei den Landeswanderverbänden Hessen, Thüringen und Niedersachsen.

 

Der Beitritt als Mitglied im WTV ist ausschließlich in einem örtlichen Werratalverein (Zweigverein bzw. Ortsverein) möglich. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand des jeweiligen Zweigvereins. Der Beitritt ist schriftlich zu erklären; dies setzt voraus, dass das beitretende Mitglied die Satzung anerkennt und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise für Neumitglieder bestätigt. Auf der Homepage des WTV sind die Datenschutzhinweise für Neumitglieder und eine Beitrittserklärung herunterzuladen.

 

Die Mitgliedschaft berechtigt, an den Veranstaltungen und geführten Wanderungen aller Zweigvereine teilzunehmen.

 

Wer regelmäßig oder häufiger wandert, kann seine Aktivitäten in einem Wander- und Fitness-Pass dokumentieren lassen; dieser Verbandspass kann bei allen WTV-Zweigvereinen und bei Wanderungen von Vereinen, die dem Deutschen Wanderverband angehören, eingesetzt werden. Der Wander- und Fitness-Pass ist bei den Zweigvereinen oder beim Hauptgeschäftsführer des WTV kostenlos erhältlich. Wird eine Wanderleistung von mindestens 200 km im Kalenderjahr erreicht, beantragt der Hauptgeschäftsführer des WTV (nach Vorlage des Verbandspasses oder nach Meldung durch den Wanderwart des Zweigvereins) beim Deutschen Wanderverband für seine Mitglieder das Deutsche Wanderabzeichen. Einzelheiten zum Deutschen Wanderabzeichen sind unter der Rubrik „Informationen“ nachzulesen.