WERRATALVEREIN 1883 e. V. - Sitz: Eschwege
- Satzung - Geschäftsordnung - Datenschutzhinweise
Geschäftsordnung für den Gesamtvorstand vom 22.05.2024 >>>>> hier anklicken
Satzungsneufassung vom 16.03.2024 - in Kraft getreten am 04. April 2024 >>>>> hier anklicken
Datenschutzhinweise für (Neu-) Mitglieder des Werratalvereins 1883 e.V. und Werratalvereins Eschwege e.V.
Satzungsneufassung des Werratalvereins 1883 e.V. 2024 - in Kraft getreten am 04. April 2024
Am 16.03.2024 hat die Vertretrerversammlung des Werratalvereins 1883 e.V. eine Neufassung der Satzung beschlossen - nach der Eintragung in das Vereinsregister ist diese am 04. April 2024 in Kraft getreten. In der nun geltenden Satzung ist die Möglichkeit geschaffen worden, dass auch Einzelmitglieder direkt dem WTV 1883 e.V. beitreten können - bisher war eine Mitgliedschaft nur in einem örtlichen Werratalverein möglich. Außerdem wurde die Vorstandsstruktur geändert, indem ein Gesamtvorstand etabliert worden ist. Im Gesamtvorstand sind neben den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes die Vorsitzenden der örtlichen Werratalvereine vertreten.
Im Folgenden ein Satzungsauszug über die wesentlichen Änderungen:
§ 5 – Mitgliedschaft
(1) Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder – dies können jeweils natürliche oder juristische Personen sein.
(2) Ordentliche Mitglieder sind
a) örtliche (regionale) Werratalvereine; sie sollen sich im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eintragen lassen sowie
b) Einzelmitglieder (Direktmitglieder), die ihre Mitgliedschaft unmittelbar gegenüber dem WTV 1883 e.V. erklärt haben.
(3) Außerordentliche Mitglieder sind
a) fördernde Mitglieder, die die Zielsetzung des Vereins unterstützen und
b) entsprechend der Ehrenordnung ernannte Ehrenmitglieder.
(4) Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären und an den geschäftsführenden Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Über fördernde Mitglieder entscheidet der Gesamtvorstand.
(5) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch
a) Austritt,
b) Auflösung (bei juristischen Personen/fördernden Mitgliedern),
c) Ausschluss,
d) Tod.
Der Austritt ist schriftlich zum Schluss eines Kalenderjahres an den geschäftsführenden Vorstand unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zu erklären.
(6) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein Rückstand von zwei Jahresbeiträgen besteht oder ein schwerer Verstoß gegen die Ziele oder gegen die Satzung des Vereins vorliegt. Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand. Dem Mitglied ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschließungsbeschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen; die Mitteilung kann auch durch elektronische Kommunikation erfolgen.
§ 7 – Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) Vertreterversammlung
b) Geschäftsführender Vorstand - Vorstand im Sinne § 26 BGB
c) Gesamtvorstand
d) Beirat
|>>>>>> hier anklicken vollständige Satzungsneufassung 2024
Datenschutzhinweise für (Neu-) Mitglieder des Werratalvereins 1883.e.V. und Werratalvereins Eschwege - Stand: 15.06.2026
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die von Ihnen in Ihrer Beitrittserklärung angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtstag sowie ggf Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung) auf den EDV – Systemen (oder auch in einfachen Listen) des jeweiligen örtlichen Werratalvereins und/oder des Gebietsvereins gespeichert und für Verwaltungszwecke des Vereins verarbeitet und genutzt werden. Verantwortliche Stelle ist die/der Vorsitzende oder die/der Vorstandssprecher des örtlichen Werratalvereins, bei dem Sie Ihre Beitrittserklärung eingereicht haben.
Mit der Mitgliedschaft im örtlichen Werratalverein ist zugleich eine Mitgliedschaft im Werratalverein 1883 e.V. (Gebietsverein) verbunden; der Gebietsverein ist wiederum Mitglied in den Landeswanderverbänden Hessens, Thüringens und Niedersachsens sowie im Deutschen Wanderverband (DWV).Wir sichern Ihnen zu, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Hiervon sind die Daten von Vorstandsmitgliedern, Fachwarten und Wanderführern ausgenommen, deren Kontaktdaten zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben innerhalb der Verbandsstruktur an den Deutschen Wanderverband und an die genannten Landeswanderverbände (je nach Sitz des örtlichen Werratalvereins) sowie an den WTV – Gebietsverein für die interne Kommunikation weitergegeben werden können. Der Werratalverein veröffentlicht die Kontaktdaten seiner Vorstände auch auf der Internetseite des Vereins.
Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und Korrektur verlangen, soweit die beim Werratalverein gespeicherten Daten nicht richtig sind. Wenn die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Verwaltungsprozesse des Werrtalvereins nicht erforderlich sind, können Sie auch eine Sperrung gegebenenfalls eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Der Werratalverein sendet Ihnen regelmäßig die Vereinszeitung „Das Werraland“ zu. Sollten Sie die Zustellung des „Werralandes“ nicht wünschen, können Sie dem Versand beim jeweiligen örtlichen Werratalverein jederzeit schriftlich widersprechen. Die Kontaktadressen der Vorsitzenden/Vorstandssprecher des örtlichen Zweigvereins können Sie auf der Internetseite ersehen oder beim Hauptgeschäftsführer des Werratalvereins 1883 e.V. erfahren.
Eine Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke findet weder durch den Werratalverein noch dessen übergeordnete Verbandsstrukturen statt.
Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht, entsprechend den steuerrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorgaben, aufbewahrt werden müssen. Hiervon sind die Daten ehemaliger Funktionsträger und Mitglieder mit Ehrungen des Werratalvereins ausgeschlossen, die weiterhin elektronisch archiviert werden.
Nutzung der E-Mail-Adresse und Telefonnummer durch den Werratalverein
Mit dem Beitritt zum Werratalverein nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Werratalverein Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer (sofern angegeben) zum Zwecke der Übermittlung der von Ihnen gewünschten Medien sowie zur allgemeinen Vereinskommunikation nutzt. Eine Übermittlung der E-Mail-Adresse und Telefonnummer an Dritte ist dabei ausgeschlossen.
Kontaktdaten des Werratalvereins 1883 e.V. – Stand März 2025
Gabriele Büchler, Hauptgeschäftsführerin
Pfaffenweg 11a, 37269 Eschwege I Telefon 05651 – 220161 I info@werratalverein1883.de
Andreas Eifler, 1. Vorsitzender
Stedigsrain 1a, 37269 Eschwege I Telefon 0160 – 8285007 I fam.eifler@web.de
Mit dem Beitritt zum Werratalverein / örtlichen Werratalverein wird bestätigt, dass die Datenschutzhinweise des WTVs für Neumitglieder zur Kenntnis genommen und akzeptiert wurden.
[Beitrag / Mail Gabriele Büchler vom 15.06.2026]
